Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK NW mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern den Abschluss dieses Vertrages angeboten. Der Vertrag umfasst die Versorgung mit folgenden Verbandmitteln:
a) Schaumstoffverbände / Hydropolymere und Hydroselektiver Polyurethanschaum;
b) Aktivkohle- und Silberverbände;
c) Aktivkohlekompressen;
d) Silberhaltige Wundauflagen;
e) Hydrokolloide;
f) Hydrogele und Hydrozelluläre Wundkissen;
g) Alginate.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2018.
Beginn: 1.4.2017 / Ende: 31.7.2018
Beginn: 1.5.2017 / Ende: 30.6.2018.
Version of 2017-03-30
Dressings
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK NW mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern den Abschluss dieses Vertrages angeboten. Der Vertrag umfasst die Versorgung mit folgenden Verbandmitteln:
a) Schaumstoffverbände / Hydropolymere und Hydroselektiver Polyurethanschaum;
b) Aktivkohle- und Silberverbände;
c) Aktivkohlekompressen;
d) Silberhaltige Wundauflagen;
e) Hydrokolloide;
f) Hydrogele und Hydrozelluläre Wundkissen;
g) Alginate.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2018.
(...)
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2018.
(...)
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.7.2018.
(...)
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2018.
(...)
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.7.2018.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag ist unbefristet. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende erstmals zum 31.3.2018 gekündigt werden.
3) Interessierte Leistungserbringer können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse den Vertrag anfordern, nachdem sie dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigen Teilnahmeunterlagen können – sofern ein Formblatt existiert – auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann den Vertrag schließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2017. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 15 Monate. (...).
3) Die Teilnahmeunterlagen (inklusive Vertrag) können – sofern ein Formblatt existiert – auf der Internetseite www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder Leistungserbringer, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Vertrages dokumentiert, kann den Vertrag schließen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
4) Der früheste Vertragsbegin ist der 1.5.2017. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 15 Monate. Der Vertrag ist unbefristet. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende erstmals zum 31.7.2018 gekündigt werden. Die Angabe eines Vertragsendes in Ziffer II.2.7 ist dem Umstand geschuldet, dass es sich um eine Pflichtangabe handelt. (...).
Version of 2017-03-18
Dressings
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK NW mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern den Abschluss dieses Vertrages angeboten. Der Vertrag umfasst die Versorgung mit folgenden Verbandmitteln:
a) Schaumstoffverbände / Hydropolymere und Hydroselektiver Polyurethanschaum;
b) Aktivkohle- und Silberverbände;
c) Aktivkohlekompressen;
d) Silberhaltige Wundauflagen;
e) Hydrokolloide;
f) Hydrogele und Hydrozelluläre Wundkissen;
g) Alginate.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2018.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der AOK NW mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern den Abschluss dieses Vertrages angeboten. Der Vertrag umfasst die Versorgung mit folgenden Verbandmitteln:
a) Schaumstoffverbände / Hydropolymere und Hydroselektiver Polyurethanschaum;
b) Aktivkohle- und Silberverbände;
c) Aktivkohlekompressen;
d) Silberhaltige Wundauflagen;
e) Hydrokolloide;
f) Hydrogele und Hydrozelluläre Wundkissen;
g) Alginate.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.4.2017. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit bis zum 30.6.2018.