Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) in der Kategorie Konstruktiver Ingenieurbau geeignete und zuverlässige Unternehmen aus. Für die Eignung zur Herstellung folgender Produkte ist eine HPQ erforderlich:
— Stahlüberbauten für Eisenbahnbrücken einschließlich Hilfsbrücken,
— Bauteile für Stahl-Beton-Verbundbrücken,
— Verbundbrücken mit einbetonierten Stahlträgern,
— Überbrückungskonstruktionen zwischen Stahlüberbau und Widerlager,
— Brückenlager,
— Sonderbrückenlager,
— Steuerstabkonstruktionen für Eisenbahnbrücken,
— Standardisierte und komplexe Auflagerkonstruktionen von Hilfsbrücken und Eisenbahnbrücken,
— Aussteifungen gemäß Ril 804.4110, Abschnitt 4, Absatz (5)
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) in der Kategorie Konstruktiver Ingenieurbau geeignete und zuverlässige Unternehmen aus. Für die Eignung zur Herstellung folgender Produkte ist eine HPQ erforderlich:
— Stahlüberbauten für Eisenbahnbrücken einschließlich Hilfsbrücken,
— Bauteile für Stahl-Beton-Verbundbrücken,
— Verbundbrücken mit einbetonierten Stahlträgern,
— Überbrückungskonstruktionen zwischen Stahlüberbau und Widerlager,
— Brückenlager,
— Sonderbrückenlager,
— Steuerstabkonstruktionen für Eisenbahnbrücken,
— Standardisierte und komplexe Auflagerkonstruktionen von Hilfsbrücken und Eisenbahnbrücken,
— Aussteifungen gemäß Ril 804.4110, Abschnitt 4, Absatz (5)