Aufnahme in einen nicht-exklusiven Sprachmittlerpool für F&W Fördern & Wohnen im Open-House-Verfahren
Bei diesem Verfahren handelt es sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sogenanntes Open-House-Modell. Für die Bekanntgabe eines Open-House-Modells existiert kein Formular, vor diesem Hintergrund wird das Formular für ein Offenes Verfahren verwendet.
Verträge, die im Open-House-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
F&W beabsichtigt, alle interessierten und qualifizierten Dolmetschern in einen nicht-exklusiven Sprachmittlerpool für Dolmetschertätigkeiten aufzunehmen.
Die Auftraggeberin bieten allen interessierten Dolmetschern, die die notwendigen Eignungsvoraussetzungen erfüllen, die Aufnahme in einen Sprachmittlerpool an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.01.2024, er endet vorbehaltlich einer Verlängerung am 31.12.2025. Ein Abruf der Leistungen ist während dieser Laufzeit jederzeit möglich. Der Sprachmittlerpool kann mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine Sprachmittlerpoolaufnahme erfolgt mit allen interessierten Dolmetschern, die ihre Eignung durch die Abgabe der notwendigen Unterlagen (zu finden unter https://www.foerdernundwohnen.de/unterkuenfte/sprachmittler) und durch das dort beschriebene "Screening" nachgewiesen haben. Die Dolmetscher bieten mit der Abgabe der Eignungsunterlagen ihre Leistungen verbindlich zu den festgesetzten Konditionen an.