Gegenstand der Veröffentlichung ist die Aktualisierung von Anlagen zum Hilfsmittelvertrag über die Versorgung der Versicherten mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln nach dem Fünften Gesetzbuch (SGB V).
Der Vertrag sowie die Anlagen können zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Weitergehende bzw. etwaige weitere Rechte der Leistungserbringer bleiben hiervon unberührt.
Gegenstand der Veröffentlichung ist die Aktualisierung der Anlagen zum Hilfsmittelvertrag über die Versorgung der Versicherten mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln nach dem Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).
Der Vertrag sowie die Anlagen können zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitergehende bzw. etwaige weitere Rechte der Leistungserbringer bleiben hiervon unberührt.
Gegenstand dieses Vertrages ist die wohnortnahe Versorgung der Versicherten der Bahn-BKK mit Hilfsmitteln durch persönliche Beratung und Betreuung und Abgabe der Hilfsmittel in eigenen Geschäftsräumen bzw. am Aufenthaltsort des Versicherten. Eine Auslieferung der Hilfsmittel an die Versicherten der Bahn-BKK durch eigenes, zur Beratung in Hilfsmittelfragen berechtigtes und befähigtes Personal ist auch nach diesem Vertrag ohne weitere Vorgaben statthaft.
Es wurden folgende Anlagen aktualisiert:
— PG 14 – Inhalations- u. Atemtherapie (Anlage 13),
— PG 14 – Schlafbezogene Atemstörungen CPAP u. Spezialgeräte (Anlage 13 a).