Die AOK Nordost – Die Gesundheitskasse (nachfolgend: AOK) plant für das neue Versorgungsangebot eLiSa den Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung zur Optimierung und Risikovermeidung bei Multimedikation durch softwareunterstützende Medikationschecks.
Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 140a SGB V angeboten, solange die Ziele des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erreicht werden können.
Die AOK plant den Abschluss von Verträgen nach § 140a SGB V über die besondere Versorgung von Versicherten mit Multimedikation. Ziel ist, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern und damit zu einer Optimierung der Versorgungsqualität der AOK Nordost-Versicherten beizutragen.
Die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit über alle Versorgungsbereiche hinweg stellt eine versorgungstechnische Herausforderung dar. Insbesondere die sektorenübergreifende Koordination, Kommunikation, Qualität, Sicherheit und Kosteneffizienz der Arzneimitteltherapie soll noch weiter ausgebaut werden. Folgende Leistungserbringer bzw. Gemeinschaften von Leistungserbringern können am Vertrag teilnehmen:
a) Zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gem. § 95 Abs. 1 SGB V berechtigte Ärzte und Medizinische Versorgungszentren;
b) gem. § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser;
c) zur Versorgung von Versicherten gem. § 111, § 107 Abs. 2 SGB V berechtigte Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtungen;
d) Managementgesellschaften und Kassenärztliche Vereinigungen unter der Bedingung, berechtigte Ärzte bzw. MVZ im Rahmen der Umsetzung der vertraglichen Aufgaben einzubinden.
Durch die bei eLiSa verwendete Software werden die Vertragsteilnehmer im Medikationsprozess elektronisch unterstützt. Ein softwarebasiertes Medikationsmanagement ermöglicht das Aufzeigen von möglichen Arzneimittelrisiken auf Basis verschiedener und in der Praxis bewährter Prüfalgorithmen und erleichtert den sektorenübergreifenden Austausch. Die Vergütung erfolgt pauschaliert. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nicht im Rahmen der Regelversorgung abgerechnet werden. Die Vertragspartner sichern zu: Enge Zusammenarbeit mit der AOK sowie Mitwirkung an der Weiterentwicklung des Versorgungsangebots und an der Evaluation des Projektes.
Die Bewerber haben personenbezogene, technische Voraussetzungen sowie Qualitätsanforderungen zu erfüllen (siehe Teilnahmeantrag und Formblätter).
Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwendet, da es kein Formular für Zulassungsverfahren gibt. Verträge, bei denen keine Auswahlentscheidung unter den geeigneten Bewerbern getroffen wird, unterliegen nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.