Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z.B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Changes
Section:
III.1.2
Previous text:

Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bewerber als geeignet, welche einen Umsatz mit Beratungsleistungen in Höhe von mindestens 80 000 EUR pro Jahr nachweisen können.

New text:

Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bewerber als geeignet, welche einen Umsatz mit Beratungsleistungen in Höhe von mindestens 60 000 EUR pro Jahr nachweisen können.

Section:
VI.3
Previous text:

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und„ Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.

New text:

(1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und„ Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.

(2) § 47 VgV (Eignungsleihe) findet entsprechend Anwendung. Das Unternehmen, dessen Kapazitäten/Mittel in Anspruch genommen werden (Verleiher), hat die Anlagen 4 und 5 ordnungsgemäß auszufüllen. Im Anschluss hat der Bewerber die durch den Verleiher ausgefüllten Anlagen 4 und 5 mit seinem Teilnahmeantrag einzureichen.

Deadline Date2024-12-14
Publication Date2023-09-20
CountryGermany
Procurement StatusAmended
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaThe most economic tender
OrganisationAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfFrau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2021-07-02

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahme-menge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. - sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird - losübergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 03. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 03. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 03. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Publication Date2021-07-02
CountryGermany
Procurement StatusAwarded
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaLowest price
Value8.00
OrganisationAOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfFrau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2021-05-07

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d.h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahme-menge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. - sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird - losübergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 03. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 03. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 03. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Publication Date2021-05-07
CountryGermany
Procurement StatusAwarded
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaLowest price
Value8.00
OrganisationAOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfFrau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2021-04-16

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d.h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. — sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird — losübergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 03. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 3. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 3. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Publication Date2021-04-16
CountryGermany
Procurement StatusAwarded
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaLowest price
Value7.00
OrganisationAOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfFrau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2021-03-05

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und -programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. — sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird — losübergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 03. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 03. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 03. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Publication Date2021-03-05
CountryGermany
Procurement StatusAwarded
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaLowest price
Value27.00
OrganisationAOK Plus — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfFrau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2021-02-01

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahme-menge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. — sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird - losübergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 3. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 03. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 3. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Publication Date2021-02-01
CountryGermany
Procurement StatusAwarded
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaLowest price
Value8.00
OrganisationAOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfUnternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2020-12-24

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und -programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z.B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahme-menge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. — sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird — losübergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 03. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 03. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 03. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Publication Date2020-12-24
CountryGermany
Procurement StatusAwarded
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaLowest price
Value3.00
OrganisationAOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfUnternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2020-12-21

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d.h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahme-menge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. – sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird – losübergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 03. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 03. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 03. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Publication Date2020-12-21
CountryGermany
Procurement StatusAwarded
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaLowest price
Value24.00
OrganisationAOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfUnternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, Frau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

Version of 2020-11-04

Health services

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden der AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS initiiert, unterstützt und begleitet Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte und –programme bei ihren Firmenkunden. Gemessen am Bedarf des Firmenkunden ist mitunter nur ein Teilprozess des BGM durchzuführen z. B. zum Thema Bewegung, Stress oder Führung. Der Kooperationspartner unterstützt und berät die Firmenkunden bei der Implementierung und Durchführung eines solchen Teilprozesses und evaluiert die getroffenen Maßnahmen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages) mit dem Ziel, diese mit der selbstständigen Nutzung der geschaffenen BGM-Strukturen und weiteren Umsetzung des implementierten Regelkreislaufes zu befähigen.

Extended TitleKooperationsvereinbarung zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)“ bei Firmenkunden
Extended Description

Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss nicht-exklusiver Kooperationsvereinbarungen zur bedarfsorientierten Umsetzung des Teilprozesses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ bei Firmenkunden in der Region Chemnitz. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. open-house-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Beratungsbedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. In der Regel wird ein Firmenkunde innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 4 Jahren mit insgesamt durchschnittlich ca. 30 Beratertagen vor Ort befähigt, selbstständig die geschaffenen BGM-Strukturen zu nutzen und umzusetzen. Für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten der Vor-Ort-Termine werden durchschnittlich ca. 40 Manntage benötigt. Bei diesen Mengenangaben handelt es sich um Erfahrungswerte aus der Vergangenheit. Die Angaben der Mengen dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Ein Kooperationspartner betreut innerhalb eines Loses bzw. — sofern eine Kooperationsvereinbarung für mehrere oder alle Lose abgeschlossen wird — los übergreifend maximal bis zu 8 Firmenkunden zeitgleich. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Kooperationsvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht nicht. Der Abruf aus der Kooperationsvereinbarung erfolgt im Bedarfsfall mittels Einzelbeauftragung frühestens 14 Tage nach Beginn der Kooperationsvereinbarung.

Kooperationsvereinbarungen beginnen frühestens am 15.12.2020 und enden unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses spätestens mit Ablauf des 14.12.2024. Interessierte Unternehmen können die Teilnahmeunterlagen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail anfordern. Voraussetzung für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung ist, dass das interessierte Unternehmen die Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreicht. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Für einen Vertragsbeginn zum 15.12.2020 sind die vollständigen Teilnahmeunterlagen bis spätestens zum 20.11.2020 per E-Mail bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Bei späterer Einreichung der Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Ersten des Monats, der auf die Einreichung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 3. eines Monats vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der Auftraggeberin an. Fällt der 03. eines Monats auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 20.11.2020 bzw. 03. eines Monats) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zum 03. des darauffolgenden Monats berücksichtigt.

Bei Unklarheiten und Fragen zur Rabattvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Auftragnehmern zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind.

Die AOK PLUS behält sich vor, das open-house-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.

Deadline Date2024-12-14
Publication Date2020-11-04
CountryGermany
Procurement StatusActive
TypeOpen procedure
Contract TypeServices
Award CriteriaThe most economic tender
OrganisationAOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Attention OfFrau Justitiarin Nicole Hühler
AddressAugustinerstraße 38
TownErfurt
Postal Code99084
Class Code85100000
Class DescriptionHealth services
SourceOffice for Official Publications of the European Communities - Tenders electronic daily (Ted)

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