Die TK verfolgt mit dem Verfahren Open-House-Verbandmittel-2022 (vgl. Bekanntmachungsnummer 2022/S 229-658876 im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED)) das Ziel, mit allen geeigneten sonstigen Leistungserbringern Verträge über die Versorgung ihrer
Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1, Abs. 1 a SGB V zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im
Rahmen des Open-House-Verbandmittel-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen.
Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.12.2022.
Alle weiteren Informationen sind der o.g. Auftragsbekanntmachung und den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verbandmittel-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Mit allen sonstigen Leistungserbringern, die die Voraussetzungen nach Anlage 3 zum Vertrag (Eigenerklärung
zur Zuverlässigkeit) erfüllen und dies in Schriftform oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen,
erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der sonstigen Leistungserbringer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien
nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine
weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht
verpflichtend vorgegeben ist.
Version of 2023-05-17
Dressings
Die TK verfolgt mit dem Verfahren Open-House-Verbandmittel-2022 (vgl. Bekanntmachungsnummer 2022/S 229-658876 im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED)) das Ziel, mit allen geeigneten sonstigen Leistungserbringern Verträge über die Versorgung ihrer
Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1, Abs. 1 a SGB V zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im
Rahmen des Open-House-Verbandmittel-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen.
Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.12.2022.
Alle weiteren Informationen sind der o.g. Auftragsbekanntmachung und den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verbandmittel-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Mit allen sonstigen Leistungserbringern, die die Voraussetzungen nach Anlage 3 zum Vertrag (Eigenerklärung
zur Zuverlässigkeit) erfüllen und dies in Schriftform oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen,
erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit
angelegten Information der sonstigen Leistungserbringer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum
Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete
Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien
nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine
weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht
verpflichtend vorgegeben ist.
Version of 2022-11-28
Dressings
Die TK verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten sonstigen Leistungserbringern Verträge über die Versorgung ihrer Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1, Abs. 1 a SGB V zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verbandmittel-Verfahrens der TK:
Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 01.12.2022.
Alle weiteren Informationen sind den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Ein Beitritt zu diesem Open-House-Verbandmittel-Verfahren ist innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich.
Mit allen sonstigen Leistungserbringern, die die Voraussetzungen nach Anlage 3 zum Vertrag (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit) erfüllen und dies in Schriftform oder in elektronischer Form gemäß § 126a BGB bestätigen, erfolgt ein Vertragsschluss.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der sonstigen Leistungserbringer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" nach Ziffer IV.1.1) und die Angabe der Zuschlagskriterien nach Ziffer II.2.5) sind den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet und haben keine weitere Bedeutung. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist.