Einführung eines eigenen Qualifizierungssystems des OOWV für die Lieferung von Jurakalk (Calciumcarbonat).
Mit Bekanntmachung des Qualifizierungssytems nach § 37 SektVO erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ihre Eignung und Zuverlässigkeit zur Lieferung von Jurakalk (Calciumcarbonat) darzulegen. Jedes interessierte Unternehmen kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem über das Beschaffungsportal (SAP SLC) des OOWV (URL: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/ ) stellen.
Ablauf:
Der erste Schritt ist, sich als Lieferant zu registrieren. Diese Erstregistrierung führen interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV durch. Zur Lieferantenregistrierung melden sich interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV an und füllen das Online-Formular aus. Die dort eingegebenen Daten (Allgemeine Informationen zum Unternehmen, Ansprechpartnerdetails, Produktkategorie (hier: Jurakalk), Sicherheitscode, Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, etc.) werden an das Lieferantenmanagementsystem des OOWV übertragen und dort vom OOWV geprüft. Wenn die Registrierungsanfrage vom OOWV genehmigt wird, wird das interessierte Unternehmen als potenzieller Lieferant geführt.
Der Link zur Registrierungsseite des OOWV lautet: https://www.oowv-beschaffung.de/registrierung
Nachdem der Status des potenziellen Lieferanten erreicht wurde, wird der OOWV eine Qualifizierungsanfrage in Form eines Fragebogens zusenden, um die Eignung des interessierten Unternehmens zu prüfen. Wird die Eignung des interessierten Unternehmens durch den OOWV festgestellt bzw. bejaht, wird das interessierte Unternehmen vom potenziellen Lieferanten zum geeigneten (qualifizierten) Lieferanten ernannt.
Der OOWV teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Eignung/Qualifizierung den Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des ausgefüllten Fragebogens (nebst Nachweisen/ Unterlagen) mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Fragebogens/ Unterlagen beginnt die Frist von sechs Monaten zu laufen.
Bei Erfüllung der gestellten Eignungsanforderungen bzw. bei erfolgreicher Qualifizierung wird das Unternehmen als geeignetes Unternehmen beim OOWV geführt und hierüber informiert.
Eine Ablehnung ist dem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Ein aufgrund mangelnder Qualifizierung abgelehntes Unternehmen kann erst nach Ablauf von drei Monaten erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen.
Nähere Details zum Ablauf sind den Informationen auf dem Beschaffungsportal des OOWV zu entnehmen: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/
Wurde die Eignung im Rahmen des Qualifizierungssystems bejaht, kommt das Unternehmen für zukünftige Vergabenverfahren als Bieter in Frage.
Die konkrete Vergabe der Aufträge zur Lieferung von Jurakalk (Calciumcarbonat) erfolgt unter ausschließlicher Teilnahme derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die im Qualifizierungssystem bzw. im Lieferantenmanagementsystem des OOWV (SAP SLC) als geeignet zugelassen und gelistet sind.
Einführung eines eigenen Qualifizierungssystems des OOWV für die Lieferung von Jurakalk (Calciumcarbonat).
Mit Bekanntmachung des Qualifizierungssytems nach § 37 SektVO erhalten interessierte Unternehmen die Möglichkeit, ihre Eignung und Zuverlässigkeit zur Lieferung von Jurakalk (Calciumcarbonat) darzulegen. Jedes interessierte Unternehmen kann jederzeit einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem über das Beschaffungsportal (SAP SLC) des OOWV (URL: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/ ) stellen.
Ablauf:
Der erste Schritt ist, sich als Lieferant zu registrieren. Diese Erstregistrierung führen interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV durch. Zur Lieferantenregistrierung melden sich interessierte Unternehmen auf dem Beschaffungsportal des OOWV an und füllen das Online-Formular aus. Die dort eingegebenen Daten (Allgemeine Informationen zum Unternehmen, Ansprechpartnerdetails, Produktkategorie (hier: Jurakalk), Sicherheitscode, Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen, etc.) werden an das Lieferantenmanagementsystem des OOWV übertragen und dort vom OOWV geprüft. Wenn die Registrierungsanfrage vom OOWV genehmigt wird, wird das interessierte Unternehmen als potenzieller Lieferant geführt.
Der Link zur Registrierungsseite des OOWV lautet: https://www.oowv-beschaffung.de/registrierung
Nachdem der Status des potenziellen Lieferanten erreicht wurde, wird der OOWV eine Qualifizierungsanfrage in Form eines Fragebogens zusenden, um die Eignung des interessierten Unternehmens zu prüfen. Wird die Eignung des interessierten Unternehmens durch den OOWV festgestellt bzw. bejaht, wird das interessierte Unternehmen vom potenziellen Lieferanten zum geeigneten (qualifizierten) Lieferanten ernannt.
Der OOWV teilt seine Entscheidung hinsichtlich der Eignung/Qualifizierung den Unternehmen innerhalb von sechs Monaten nach Eingang des ausgefüllten Fragebogens (nebst Nachweisen/ Unterlagen) mit. Erst mit Vorliegen eines vollständigen und damit prüffähigen Fragebogens/ Unterlagen beginnt die Frist von sechs Monaten zu laufen.
Bei Erfüllung der gestellten Eignungsanforderungen bzw. bei erfolgreicher Qualifizierung wird das Unternehmen als geeignetes Unternehmen beim OOWV geführt und hierüber informiert.
Eine Ablehnung ist dem Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach der Entscheidung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Ein aufgrund mangelnder Qualifizierung abgelehntes Unternehmen kann erst nach Ablauf von drei Monaten erneut einen Antrag auf Aufnahme in das Qualifizierungssystem stellen.
Nähere Details zum Ablauf sind den Informationen auf dem Beschaffungsportal des OOWV zu entnehmen: https://www.oowv.de/service/fuer-unternehmen/beschaffung/
Wurde die Eignung im Rahmen des Qualifizierungssystems bejaht, kommt das Unternehmen für zukünftige Vergabenverfahren als Bieter in Frage.
Die konkrete Vergabe der Aufträge zur Lieferung von Jurakalk (Calciumcarbonat) erfolgt unter ausschließlicher Teilnahme derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, die im Qualifizierungssystem bzw. im Lieferantenmanagementsystem des OOWV (SAP SLC) als geeignet zugelassen und gelistet sind.