Der Kreis Plön als für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes verantwortliche Körperschaft beabsichtigt, in einem offenen Akkreditierungsverfahren Unternehmen, die als Betreiber von Alarmübertragungsanlagen im Kreis Plön tätig werden wollen, für diese Tätigkeit unter Vertrag zu nehmen. Die zugelassenen Unternehmen werden berechtigt und verpflichtet, Alarmübertragungs-Anlagen (AÜA) zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) aus dem regionalen Zuständigkeitsbereich des Kreises einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer aus dem Bereich des Kreises anzuschließen.
Für den Kreis Plön wird eine gemeinsame Leitstelle bei der Landeshauptstadt Kiel betrieben, der insoweit die Aufgabe zum Betrieb der Leitstelle übertragen wurde. Hiervon sind die BMA ausgeschlossen. Das Verfahren ist ein offenes Akkreditierungsverfahren, weil keine Auswahlentscheidung getroffen wird, im Einklang mit dem Unionsvergaberecht kein öffentlicher Auftrag.
Version of 2022-12-02
Alarm-monitoring services
Der Kreis Plön als für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes verantwortliche Körperschaft beabsichtigt, in einem offenen Akkreditierungsverfahren Unternehmen, die als Betreiber von Alarmübertragungsanlagen im Kreis Plön tätig werden wollen, für diese Tätigkeit unter Vertrag zu nehmen. Die zugelassenen Unternehmen werden berechtigt und verpflichtet, Alarmübertragungs-Anlagen (AÜA) zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) aus dem regionalen Zuständigkeitsbereich des Kreises einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer aus dem Bereich des Kreises anzuschließen.
Für den Kreis Plön wird eine gemeinsame Leitstelle bei der Landeshauptstadt Kiel betrieben, der insoweit die Aufgabe zum Betrieb der Leitstelle übertragen wurde. Hiervon sind die BMA ausgeschlossen. Das Verfahren ist ein offenes Akkreditierungsverfahren, weil keine Auswahlentscheidung getroffen wird, im Einklang mit dem Unionsvergaberecht kein öffentlicher Auftrag.
Herr Simon Schoss - Sachbearbeiter für Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen
E-Mail: Simon.Schoss@kreis-ploen.de
Herr Karsten Hartz - Sachbearbeiter für Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen
E-Mail: Karsten.Hartz@kreis-ploen.de
Herr Simon Schoss - Sachbearbeiter für Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen
Herr Karsten Hartz - Sachbearbeiter für Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen
Version of 2021-04-28
Alarm-monitoring services
Der Kreis Plön als für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes verantwortliche Körperschaft beabsichtigt, in einem offenen Akkreditierungsverfahren Unternehmen, die als Betreiber von Alarmübertragungsanlagen im Kreis Plön tätig werden wollen, für diese Tätigkeit unter Vertrag zu nehmen. Die zugelassenen Unternehmen werden berechtigt und verpflichtet, Alarmübertragungs-Anlagen (AÜA) zum Anschluss von Brandmeldeanlagen (BMA) aus dem regionalen Zuständigkeitsbereich des Kreises einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer aus dem Bereich des Kreises anzuschließen.
Für den Kreis Plön wird eine gemeinsame Leitstelle bei der Landeshauptstadt Kiel betrieben, der insoweit die Aufgabe zum Betrieb der Leitstelle übertragen wurde. Hiervon sind die BMA ausgeschlossen. Das Verfahren ist ein offenes Akkreditierungsverfahren, weil keine Auswahlentscheidung getroffen wird, im Einklang mit dem Unionsvergaberecht kein öffentlicher Auftrag.
Der Kreis Plön ist nach dem schleswig-holsteinischem Gesetz über den Brandschutz und Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG) Aufgabenträger der Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und hat nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BrSchG: „erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten“, sowie gem. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BrSchG eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet und die zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden kann.“
Hierzu wird eine gemeinsame Leitstelle bei der Landeshauptstadt Kiel betrieben, der insoweit die Aufgabe zum Betrieb der Leitstelle übertragen wurde. Der Kreis Plön ist aber weiter dafür verantwortlich, Betreiber von Alarmübertragungsanlagen mit dem Betrieb zu betrauen bzw. diese zuzulassen. Der vorliegende Vertrag ist auf die Zulassung von Unternehmen für den Betrieb der Alarmübertragungsanlagen zum Anschluss von Brandmeldeanlagen gerichtet. Das Verfahren ist ein offenes Akkreditierungsverfahren, weil keine Auswahlentscheidung getroffen wird, im Einklang mit dem Unionsvergaberecht kein öffentlicher Auftrag.