Die TK verfolgt mit dem Verfahren Open-House-Verbandmittel-2022 (vgl. Bekanntmachungsnummer 2022/S 229-658876 im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED)) das Ziel, mit allen geeigneten sonstigen Leistungserbringern Verträge über die Versorgung ihrer
Versicherten mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1, Abs. 1 a SGB V zu schließen.
Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen des Open-House-Verbandmittel-Verfahrens der TK: Individuelle Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt, es gelten einheitliche Konditionen. Die TK sichert einzelnen Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am
01.12.2022.
Alle weiteren Informationen sind der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung (s.o.) und den Teilnahme- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
In dem Vergabeportalraum zu dieser Bekanntmachung stellt die TK in der Rubrik "Vergabeunterlagen" eine regelmäßig aktualisierte Liste aller erfolgten Vertragsschlüsse im Verfahren Open-House-Verbandmittel-2022 zur Verfügung.
In dem Vergabeportalraum zu dieser Bekanntmachung stellt die TK in der Rubrik "Vergabeunterlagen" eine regelmäßig aktualisierte Liste aller erfolgten Vertragsschlüsse im Verfahren Open-House-Verbandmittel-2022 zur Verfügung.