Das Open-House-Verfahren wird zum 31.12.2022 aufgehoben, alle bestehenden Verträge werden zum 31.12.2022 gekündigt.
Bitte entnehmen Sie Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
Version of 2020-03-02
Hospital services
Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog. open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert. Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses Formulars nicht verbunden.
Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen nach OnkoZert zertifizierten Brustzentren in Bayern nicht-exklusive „Verträge zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zur Umsetzung von biomarkerbasierten Behandlungsstrategien bei Brustkrebs“ in der Ausgestaltung des § 140a Abs. 1. S. 2 Alt. 1 SGB V (integrierte Versorgung) zu schließen.
Bitte entnehmen Sie Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.