Die IKK Südwest verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Leistungserbringern Verträge über die Versorgung mit Verbandmitteln zu schließen. Es besteht die Absicht, eine einheitliche, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung mit Verbandmitteln zu gewährleisten. Dem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell).
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste mögliche Vertragsbeginn ist der 10.02.2023 Tag nach Veröffentlichung. (Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4.).
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen über die Versorgung der Versicherten der IKK Südwest durch sonstige Leistungserbringer einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen, soweit diese dem Leistungserbringer obliegen und nicht nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V ausgeschlossen sind. Abgabe- und abrechnungsfähig im Rahmen des vorliegenden Vertrages sind nur Produkte, die in der Großen Deutschen Arzneimittelspezialitätentaxe (sogenannte LauerTaxe) zum Zeitpunkt der Abgabe mit dem Kennzeichen Verbandstoff/Pflaster gelistet sind sowie den Angaben des Abschnitts P der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA einschließlich der entsprechenden Anlage Va entsprechen. Vertragsgegenständliche Verbandmittel müssen den grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte gemäß der aktuellen Medizinprodukte-Richtlinie der EU entsprechen und ein gültiges CE-Kennzeichen aufweisen.
Die Vertragslaufzeit ist unbefristet, ein Vertragsschluss ist jederzeit möglich. Der Vertrag enthält Regelungen zu einer ordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien.
Interessierte Personen wenden sich bitte per E-Mail an den Ansprechpartner für den Verbandmittelvertrag unter verbandstoffeSoLei@ikk-sw.de. Es wird dann eine Vertraulichkeitserklärung versandt und nach deren Eingang werden sowohl Vertrag als auch die Eigenerklärung zur Verfügung gestellt. Interessenten, die Vertragspartner werden möchten, müssen die unterschriebenen Vertragsunterlagen sowie die unternehmensspezifischen Informationen per Post (vorab per Mail) einreichen. Danach erfolgt umgehend die Beitrittsbestätigung.